• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Wohnen Finanzierung

Ab 1. April gilt Gebührenbefreiung beim Immo-Kauf

von Charles Steiner
18. März 2024
in Finanzierung, Österreich, Recht & Steuern, Verbände, Wohnen
Ab 1. April sollen die Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühren für zwei Jahre fallen. Foto: pixabay.com

Ab 1. April sollen die Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühren für zwei Jahre fallen. Foto: pixabay.com

Fachverbandsobmann Gerald Gollenz gibt sich über die Befreiung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr erfreut.

Im Zuge des Wohnraum- und Baukonjunkturpakets der österreichische Bundesregierung soll jetzt beim Kauf von Immobilien Erleichterungen geben. Konkret gilt ab 1. April eine Befreiung der Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufer – sie machen 2,3 Prozent des Kaufpreises aus -, diese soll bis Juni 2026 gelten. Dabei gelte ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen sei der volle Betrag zu bezahlen, heißt es am Freitag vonseiten der Bundesregierung. Vererbte oder geschenkte Immobilien seien von dieser Regelung jedoch nicht betroffen. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKÖ gab sich über die Erleichterung bei den Immobilienkäufen in einer Stellungnahme jedenfalls erfreut.

Der Obmann des Fachverbands sieht darin eine wesentliche Maßnahme beim Kauf von Eigenheimen. Gollenz: „“Durch den Wegfall dieser Nebengebühren ersparen sich private Immobilienkäufer beim Erwerb des ersten Eigenheimes zur Eigennutzung künftig Ausgaben von bis zu 11.500 Euro.“ Er weist in diesem Zusammenhang hin, dass diese Erleichterung eine „dringend benötigte Unterstützung für künftige Ersteigentümer und den österreichischen Immobilienmarkt im Gesamten darstellt.

Damit seien laut Gollenz auch ab sofort verbindliche Kaufanbote möglich: „Wenn der Vertragsabschluss mit 1. April und der Eintragungsantrag bei Gericht ab 1. Juli 2024 im Anbot festgelegt werden, kommen Käuferinnen und Käufer bei Begründung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie zur Gänze bei der Befreiung zum Zug.“

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat der Finanzausschuss des Parlaments weitere Investitionsanreize beschlossen, darunter die Ausweitung des dreifachen Satzes für Abschreibungen wegen Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und einen zeitlich befristeten „Öko-Zuschlag“ für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden.

Gollenz fordert außerdem, dass die Bundesländer im Rahmen des Wohnraum- und Bauoffensivpakets der Bundesregierung zusätzliche Darlehen für die Wohnbauförderung aufnehmen können. Diese Mittel sollen auch gewerblichen Bauträgern zur Verfügung stehen. „Hier sind die Bundesländer gefordert, auch unsere KMUs, die seit Jahren den Wohnbau in den Ländern stemmen, mit einzubeziehen. Denn ohne gewerblichen Wohnbau geht es schließlich nicht.“

Tags: Fachverband der Immobilien- und VermögenstreuhänderPolitikRegierung
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Anzeichen von Marktberuhigung, Krise aber noch nicht durchstanden

EZB tastet Leitzins vorerst nicht an

von Charles Steiner
19. März 2026

Notenbank verweist auf Unsicherheiten durch geopolitische Lage – Branche erwartet steigenden Zinsdruck. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Leitzinsen wie...

© WienTourismus

Österreichischer Wohninvestmentmarkt im Vorjahr fast verdoppelt

von Charles Steiner
19. März 2026

Colliers: Investmentgeschehen im EMEA-Vergleich überdurchschnittlich. Starker Fokus auf Bestandsimmobilien in Wien bei steigender Nachfrage und wachsender internationaler Beteiligung. Der österreichische...

CAERUS: Spekulative Developments haben es bei Finanzierungen schwer

CAERUS: Spekulative Developments haben es bei Finanzierungen schwer

von Charles Steiner
19. März 2026

Was kann noch finanziert werden – und wie wird die aktuelle geopolitische Lage aus Sicht von Private Debt-Finanzierungen betrachtet? Michael...

Kollitsch Invest kauft ehemalige Allianz-Zentrale

Kollitsch Invest kauft ehemalige Allianz-Zentrale

von Charles Steiner
19. März 2026

Family Office plant Umnutzung zu Wohn-, Büro- und Gewerbeflächen in Wien-Hietzing. Das Wiener Family Office Kollitsch Invest hat die ehemalige...

ARE stellt Büroflächen in Linz fertig

ARE stellt Büroflächen in Linz fertig

von Onlineredaktion immobilien investment
18. März 2026

Revitalisiertes Bestandsgebäude bietet 1.520 Quadratmeter Bürofläche in Urfahr. Die ARE Austrian Real Estate hat in Linz ein Büroprojekt im denkmalgeschützten...

Baustart für ELK Future Park Reidling

Baustart für ELK Future Park Reidling

von Onlineredaktion immobilien investment
18. März 2026

Wohnprojekt in Sitzenberg-Reidling mit Einfamilien- und Doppelhäusern gestartet. Mit einem offiziellen Spatenstich hat der Fertighaushersteller ELK den Baubeginn für ein...

Neueste Beiträge

  • EZB tastet Leitzins vorerst nicht an
  • Österreichischer Wohninvestmentmarkt im Vorjahr fast verdoppelt
  • CAERUS: Spekulative Developments haben es bei Finanzierungen schwer
  • Kollitsch Invest kauft ehemalige Allianz-Zentrale
  • Büromarkt im Wandel: Weniger Fläche, höhere Ansprüche
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen