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Ab 1. April gilt Gebührenbefreiung beim Immo-Kauf

von Charles Steiner
18. März 2024
in Finanzierung, Österreich, Recht & Steuern, Verbände, Wohnen
Ab 1. April sollen die Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühren für zwei Jahre fallen. Foto: pixabay.com

Ab 1. April sollen die Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühren für zwei Jahre fallen. Foto: pixabay.com

Fachverbandsobmann Gerald Gollenz gibt sich über die Befreiung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr erfreut.

Im Zuge des Wohnraum- und Baukonjunkturpakets der österreichische Bundesregierung soll jetzt beim Kauf von Immobilien Erleichterungen geben. Konkret gilt ab 1. April eine Befreiung der Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufer – sie machen 2,3 Prozent des Kaufpreises aus -, diese soll bis Juni 2026 gelten. Dabei gelte ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen sei der volle Betrag zu bezahlen, heißt es am Freitag vonseiten der Bundesregierung. Vererbte oder geschenkte Immobilien seien von dieser Regelung jedoch nicht betroffen. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKÖ gab sich über die Erleichterung bei den Immobilienkäufen in einer Stellungnahme jedenfalls erfreut.

Der Obmann des Fachverbands sieht darin eine wesentliche Maßnahme beim Kauf von Eigenheimen. Gollenz: „“Durch den Wegfall dieser Nebengebühren ersparen sich private Immobilienkäufer beim Erwerb des ersten Eigenheimes zur Eigennutzung künftig Ausgaben von bis zu 11.500 Euro.“ Er weist in diesem Zusammenhang hin, dass diese Erleichterung eine „dringend benötigte Unterstützung für künftige Ersteigentümer und den österreichischen Immobilienmarkt im Gesamten darstellt.

Damit seien laut Gollenz auch ab sofort verbindliche Kaufanbote möglich: „Wenn der Vertragsabschluss mit 1. April und der Eintragungsantrag bei Gericht ab 1. Juli 2024 im Anbot festgelegt werden, kommen Käuferinnen und Käufer bei Begründung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie zur Gänze bei der Befreiung zum Zug.“

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat der Finanzausschuss des Parlaments weitere Investitionsanreize beschlossen, darunter die Ausweitung des dreifachen Satzes für Abschreibungen wegen Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und einen zeitlich befristeten „Öko-Zuschlag“ für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden.

Gollenz fordert außerdem, dass die Bundesländer im Rahmen des Wohnraum- und Bauoffensivpakets der Bundesregierung zusätzliche Darlehen für die Wohnbauförderung aufnehmen können. Diese Mittel sollen auch gewerblichen Bauträgern zur Verfügung stehen. „Hier sind die Bundesländer gefordert, auch unsere KMUs, die seit Jahren den Wohnbau in den Ländern stemmen, mit einzubeziehen. Denn ohne gewerblichen Wohnbau geht es schließlich nicht.“

Tags: Fachverband der Immobilien- und VermögenstreuhänderPolitikRegierung
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