Immobilienexperten fordern umfassendere Reform des Wohnungseigentumsgesetzes – Erleichterungen für Klimaanlagen sollen auf Balkone, Beschattung und weitere Modernisierungen ausgeweitet werden.
Die geplanten Erleichterungen der Bundesregierung für den Einbau von Klimaanlagen und Außenbeschattungen in Bestandswohnungen gehen nach Einschätzung von EHL Wohnen zwar in die richtige Richtung, greifen jedoch zu kurz. Der Wohnimmobiliendienstleister spricht sich für eine umfassendere Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Mietrechts aus, um Modernisierungen im Wohnungsbestand insgesamt zu erleichtern.
„Derzeit sehen weder das Wohnungseigentumsgesetz noch das Mietrechtsgesetz vor, dass Eigentümer oder Mieter Hitzeschutzmaßnahmen wie Klimageräte oder außenliegenden Sonnenschutz ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachrüsten können. Die Senkung dieser rechtlichen Hürden bei der Modernisierung von Bestandswohnungen ist daher ausdrücklich zu begrüßen“, erklärte Karina Schunker, Geschäftsführerin von EHL Wohnen.
Nach Ansicht Schunkers müsse die geplante Reform jedoch über einzelne Maßnahmen hinausgehen. „Doch um in Zukunft zeitgemäßes Wohnen, auch unter dem Aspekt der zunehmenden Erwärmung, im historischen Wohnungsbestand unserer Städte zu ermöglichen, brauchen wir eine umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen“, sagte sie.
Als weiteres Beispiel nennt EHL die nachträgliche Schaffung privater Freiflächen. Balkone, Terrassen oder Eigengärten gehörten heute zu den wichtigsten Kriterien bei der Wohnungssuche, ihre nachträgliche Errichtung in Bestandsgebäuden scheitere jedoch häufig an Zustimmungserfordernissen und bürokratischen Hürden.
„Private Freiflächen zählen heute zu den wichtigsten Kriterien bei der Wohnungssuche. Deshalb werden Neubauwohnungen, wo immer es möglich ist, standardmäßig mit Balkonen, Terrassen oder Eigengärten geplant und errichtet. Die nachträgliche Errichtung von Balkonen oder Terrassen bei Bestandsgebäuden, die die Wohnqualität der Bewohner erheblich verbessern würde, ist aufgrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch häufig mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden und scheitert nicht selten an den erforderlichen Zustimmungen. Hier braucht es dringend Lösungen“, so Schunker.
Den größten Reformbedarf sieht EHL im Wohnungseigentumsgesetz. Nach Auffassung des Unternehmens könnten derzeit einzelne Wohnungseigentümer Verbesserungsmaßnahmen verhindern, auch wenn sie selbst nicht betroffen seien. „Derzeit kann jeder einzelne Wohnungseigentümer ohne jegliche Begründung Verbesserungen verhindern, auch wenn er in keiner Weise betroffen ist, sodass auch die sinnvollsten Maßnahmen fast immer verhindert werden. Vernünftig wäre hingegen, wenn Miteigentümer Maßnahmen nur dann beeinspruchen können, wenn sie eine Beeinträchtigung ihrer Interessen nachweisen“, erklärte Schunker.
Darüber hinaus fordert EHL einen praxisnäheren Umgang mit dem Schutz historischer Stadtbilder. Die Verbesserung der Wohnqualität müsse bei behördlichen Genehmigungen stärker berücksichtigt werden. „Wenn wir die historischen Stadtzentren als wertvolle Lebensräume erhalten wollen, dann müssen wir eine Weiterentwicklung ermöglichen. Dass im 19. Jahrhundert Außenjalousien und Balkone nicht zum Stadtbild gehört haben, darf nicht als Begründung dafür dienen, im 21. Jahrhundert eine Wohnqualitätsverbesserung zu verhindern. Daher muss auch bei der behördlichen Genehmigung die Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohner mindestens genau großen Stellenwert wie die Erhaltung des Stadtbilds bekommen“, sagte Schunker.
Aus Sicht des Unternehmens seien entsprechende Anpassungen sowohl aus sozialen als auch aus ökologischen Gründen erforderlich. Der Gebäudebestand müsse an veränderte klimatische Bedingungen und heutige Anforderungen angepasst werden, ohne dass notwendige Verbesserungen an rechtlichen oder bürokratischen Hürden scheiterten.






