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„Wir befinden uns in einer Serpentine“

von Admin media-c.at
10. Januar 2023
in Österreich, Recht & Steuern
Der Plafond bei den Immobilienpreisen ist für den ÖVI erreicht worden. Foto: pixabay.com

Der Plafond bei den Immobilienpreisen ist für den ÖVI erreicht worden. Foto: pixabay.com

Eine moderate Entwicklung, möglicherweise eine vorübergehende Stagnation, aber kein nachhaltiger Wertverlust: Diese Konstanz – auch in schwierigen Zeiten – erwarten sich die Experten des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) vom Jahr 2023. Kritik wurde weiterhin am Bestellerprinzip geäußert. Begrüßt werden Adaptionen des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes.

Ihre Jahrespressekonferenz nutzte der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) heute Vormittag, um einerseits einmal mehr ihre Kritik am Bestellerprinzip zu üben (immobilien investment berichtete) und andererseits einen Blick auf die aktuelle Branchenentwicklung zu werfen: Nach über zehn Jahren ständig steigender Preise scheint ob der steigenden Zinsen und den seit August geltenden verschärften Kreditbedingungen der schon lang prognostizierte Plafond erreicht worden zu sein. Die Assetklasse Wohnen bleibt weiterhin eine solide Anlageform. Erkennbar ist – auf Basis von Daten der größten Immobilienportale – ein leichter Nachfragewechsel in Richtung Miete; eine nachhaltige Preisänderung bei Kaufpreisen ist jedoch nicht ablesbar. Sicher ist: Valide Trends in der Immobilienpreisentwicklung lassen sich aufgrund des noch relativ kurzen Betrachtungszeitraums (seit Herbst 2022) noch nicht ableiten. Nach einer jahrelangen Bergfahrt befinden wir uns „derzeit in der Serpentine und wissen nicht, was uns danach konkret erwartet“, so ÖVI-Vorstand und Immobiliensachverständiger Andreas Wollein.

Eigentümerquote stärken
Die Eigentümerquote (derzeit etwa 50 Prozent) müsse laut ÖVI weiterhin gestärkt werden, seien Wohnimmobilien als Altersvorsorge doch ein wesentlicher Bestandteil einer diversifizierten Veranlagung privater Haushalte. Inwiefern dieses Ziel  – Stichwort: verschärfte Kreditbedingungen – erreicht werden soll, bleibt freilich abzuwarten. Der ÖVI würde hier eine Auflockerung der KIM-Verordnung begrüßen. Keine Anzeichen gäbe es aktuell dafür, dass die Baupreise weiter drastisch steigen. Zahlreiche Bauaufträge werden mittlerweile wieder – nach der Unkalkulierbarkeit von Projekten nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs – wieder zu Fixpreisen abgeschlossen. Bremsend wirken aber nach wie vor die steigenden Finanzierungszinsen.

Begleitgesetze sind beim EWG vonnöten
Zum wohl wichtigsten Gesetzesprojekt des Jahres 2023 werden wohl ausformulierte Details und Ergänzungen zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz, das den Umstieg von alten fossilen Heizungen auf moderne, klimafreundliche Alternativen regelt. Vor allem fehlt es an einer gesetzlichen Anschlussverpflichtung respektive Duldungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer oder Mieter. Investitionen zur thermischen Sanierung und Dekarbonisierung sind das Gebot der Stunde, diese müssen aber nicht nur finanziert, sondern auch mit wohnrechtlichen Begleitgesetzen praxistauglich umgesetzt werden, so das ÖVI.

Tags: BestellerprinzipImmobilienNachhaltigkeitÖsterreich
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