Statt Mietpreisbremse gibt es Wohnkostenhilfe

Die Regierungsparteien haben sich geeinigt: Statt Mietpreisbremse kommt eine Wohnkostenlösung. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

ÖVP und Grüne einigten sich. Statt einer Mietpreisbremse soll es eine Wohnkostenhilfe und Einmalzahlung geben.

Zumindest die Haus- und Grundbesitzer können aufatmen. Die umstrittene Mietpreisbremse kommt nun doch nicht, stattdessen soll es eine Wohnkostenhilfe geben. Nachdem die von den Grünen forcierte Mietpreisbremse am Widerstand der ÖVP gescheitert ist, soll es als Kompromiss für die ab April indexierten Richtwertmieten eine Einmalzahlungen geben. Die Einigung ist gerade rechtzeitig erzielt worden, morgen wird sie im Finanzausschuss behandelt werden. Im Zuge der Wohnkostenhilfe sollen vom Bund 250 Millionen Euro lockergemacht werden, davon seien 25 Millionen Euro als Aufstockung für den Wohnschirm gegen Delogierungen vorgesehen.

Damit sind auch die wochenlangen Debatten um die Indexierung der Richtwertmieten im Vollanwendungsbereich beendet. Aufgrund der Inflation würden sie ab kommendem Monat um 8,6 Prozent steigen, nachdem die Indexierung bereits 2021 aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt worden ist. Das hat vor allem in der Immobilienwirtschaft für Kritik gesorgt. Bereits gestern hatte sich Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes positiv zu einem Wohnkostenzuschuss geäußert. Dieser würde jene Menschen fördern, die auch tatsächlich Bedarf nach einer Unterstützung haben. „Das wäre nicht nur sozial treffsicher, sondern auch fair“, so Prunbauer.

Dementsprechend positiv äußerte sich Prunbauer heute zur Einigung der Regierungsparteien. Er sieht sich darin bestätigt, dass die behaupteten Teuerungen laut Statistik Austria ausgeblieben seien, während die Teuerungen besonders Strom, Gas und Brennstoffe verursacht worden sind. Mit der Einigung heute sei nun Rechtssicherheit eingetreten, so der ÖHGB-Präsident: „Bei einer Wertanpassung geregelter Mietzinse handelt es sich nicht um einseitige und unerwartete Erhöhungen von Mieten, sondern um gesetzlich geregelte und einpreisbare Anpassungen an den Verbraucherpreisindex. Hier geht es eben um Wertbeständigkeit von Mietzinsen und nicht um Erhöhung. Ein Stopp hat unweigerlich eine Investitionsbremsung zur Folge und schadet dem Konjunkturmotor.“

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