Der OGH hat nun endgültig den Sanierungsplan verworfen. Aus dem Sanierungsverfahren wird nun ein Konkursverfahren.
Der Treuhandplan zur strukturierten Verwertung der Signa-Gustostückerln ist nun endgültig geplatzt: Der Oberste Gerichtshof hat den Revisionsrekurs der Signa Prime Selection AG gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Wien zurückgewiesen und damit die Entscheidung bestätigt, dem Treuhandsanierungsplan des Unternehmens nicht zuzustimmen, teilte der Insolvenzverwalter Norbert Abel via Aussendung mit. Damit wird das Sanierungsverfahren der Signa Prime Selection AG in ein Konkursverfahren umgewandelt, und der Fortbestand des Unternehmens kann nur noch durch die Insolvenzverwalterin Abel Rechtsanwälte in Abstimmung mit den Insolvenzorganen gewährleistet werden.
Durch den endgültigen Beschluss des Obersten Gerichtshofs stehen die Vermögenswerte der Signa Prime Selection AG, darunter hochwertige Luxusimmobilien, nun zur schnellen Verwertung an. Ursprünglich hatte der Masseverwalter Norbert Abel eine Abwicklung über eine Treuhandlösung geplant, um eine höhere Rückzahlungsquote für die Gläubiger zu erzielen. Die Finanzprokuratur der Republik Österreich hatte jedoch Einspruch erhoben und fand in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nun endgültige Unterstützung.
Der Plan, der von einer Mehrheit der Gläubiger angenommen worden war, war bereits vom OLG im Juli abgelehnt worden. Der Oberste Gerichtshof stützt sich nun auf die Beurteilung des OLG, das den Treuhandsanierungsplan als undurchführbar einstuft. In einer Stellungnahme erklärte das OLG, dass die Umsetzung des Plans aufgrund der finanziellen Lage des Unternehmens „offensichtlich nicht möglich“ sei. Der Sanierungsplan sah vor, die notwendigen Mittel zur Stabilisierung und Entschuldung des Konzerns über den Verkauf von Immobilien durch „PropCo’s“ zu generieren. Diese Immobiliengesellschaften, an denen die Schuldnerin indirekt beteiligt ist, befinden sich jedoch teils selbst in vorläufigen Insolvenzverfahren, insbesondere in Deutschland.
Laut Kreditschützer Creditreform bleibe das bisherige Management der Signa Prime Selection zur Unterstützung des Masseverwalters, der damit die vollständige Kontrolleübernimmt, vorerst erhalten. Zudem bleiben bestehende Gespräche mit Investoren, die wegen der bisherigen Rechtsunsicherheiten pausierten, aufrecht und können nun fortgesetzt werden. Laut Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer der Creditreform habe der OGH die Bestätigung des Sanierungsplans aus formalen juristischen Gründen verweigtert, Interessen der Gläubiger, die zu zwei Drittel der Treuhandlösung haben, hätten nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Weinhofer: Durch diese Entscheidung läuft man Gefahr, dass man zur Unzeit in einen Fire Sale gerät und es dadurch zu einer geringeren Quote für die Gläubiger kommt.“
Weinhofer betonte, dass die Treuhandsanierung es ermöglicht hätte, von einer potenziellen Erholung des Immobilienmarktes und sinkenden Zinsen zu profitieren, was die Erfolgsaussichten für die Gläubiger erhöht hätte. „Nun geht es darum, dass man zusammen mit dem Masseverwalter das Beste daraus macht,“ so Weinhofer weiter.