Handelsgericht Wien bestätigt Eintragung, kein Börsehandel mit S Immo-Aktien mehr möglich.
Der Squeeze-Out der S Immo durch die Immofinanz ist vollzogen. Wie die S Immo am Dienstagmorgen berichtet, hat das Handelsgericht den Gesellschafterausschluss per Eintrag in das Firmenbuch bestätigt, somit ist der Squeeze-Out rechtswirksam. Mit der Eintragung sind alle Anteile der Minderheitsaktionäre automatisch auf die Hauptaktionärin, die Immofinanz AG, übergegangen. Ein börslicher Handel mit Aktien der S Immo AG ist seit dem 3. Dezember 2024 nicht mehr möglich.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten laut Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie. Die S Immo AG teilte mit, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre aus den Wertpapierdepots ausgebucht und durch Anspruchszertifikate ersetzt werden, die den Anspruch auf die Barabfindung einschließlich gesetzlicher Zinsen dokumentieren. Die Auszahlung der Barabfindung soll planmäßig am 11. Dezember 2024 erfolgen. Voraussetzung dafür ist die gleichzeitige Ausbuchung der Anspruchszertifikate. Mit diesem Schritt ist die vollständige Übernahme der S Immo AG durch die Immofinanz AG abgeschlossen.