ÖVI lehnt AK-Forderung zu befristeten Mietverträgen ab

Der ÖVI lehnt die AK-Forderung zur Abschaffung befristeter Mietverträge entschieden ab. Foto: pixabay.com

Befristungsverbot löst keine Probleme am Wohnungsmarkt.

Der österreichische Verband der Immobilienwirtschaft ÖVI lehnt die von der Arbeiterkammer (AK) jüngst artikulierte Forderung nach einem Verbot von Befristungen im Mietrecht entschieden ab. ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel sagt in einer entsprechenden Aussendung Dienstagnachmittag, dass Vermieter seit Jahren aufgrund fehlender Rechtssicherheit gezwungen seien, Mietverträge zu befristen. Diese Unsicherheit wurde nicht nur durch gesetzliche Eingriffe wie die Erhaltungspflicht für Thermen und die Einführung des Bestellerprinzips verstärkt, sondern auch durch eine Änderung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Jahr 2017 bezüglich Richtwert-Mietzinsen. Seitdem könnten weder Mieter noch Vermieter im Voraus sicher vorhersagen, wie hoch die gesetzlich begrenzte Miete sein darf, was die Vereinbarung von Lagezuschlägen zu einem Risikofaktor für Vermieter macht.

Die Diskussion um Wertsicherungsvereinbarungen, die derzeit vor dem OGH in Verbandsklageverfahren ausgetragen wird, sei demnach ein weiterer Grund für Vermieter, ihre Vermietungspraktiken zu überdenken. In extremen Fällen könnte die Ungültigkeit einer Klausel zu Rückzahlungen von bis zu 30 Jahren führen. Die steigende Mobilität der Mieter, Jobwechsel, Studien- und Auslandsaufenthalte tragen dazu bei, dass Vermieter vermehrt befristete Verträge bevorzugen. Vermieter streben langfristige Kundenbeziehungen an und ein häufiger Mieterwechsel entspreche auch nicht ihren Interessen. Holzapfel betont, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, faire Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter gleichermaßen zu schaffen und eine klare Wohnrechtspolitik zu etablieren. Ein Verbot von Befristungen sei keine Lösung für die bestehenden Herausforderungen im Mietmarkt.

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