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Nach Aus der KIM-VO: FMSG beharrt auf strenge Kreditvergabe

von Charles Steiner
27. Februar 2025
in Finanzierung, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Die Wohnimmobilienpreise stiegen im Vorjahr unter der Inflation. Foto: OeNB

Die Wohnimmobilienpreise stiegen im Vorjahr unter der Inflation. Foto: OeNB

Auch nach Auslaufen der KIM-Verordnung im Sommer fordert die Finanzmarktaufsicht weiterhin Einschränkungen bei der Kreditvergabe von Banken ein.

Die Freude über das Ende der ungeliebten KIM-Verordnung dürfte nur kurz währen. Denn auch wenn die strikten Kreditvergaberichtlinien bei der Wohnbaufinanzierung Mitte dieses Jahres auslaufen werden, beharrt das Finanzmarktstabilitätsgremium auf strengere Vergabestandards. Im Rahmen der 44. Sitzung desselben bleibt man jedenfalls beim beim Standpunkt der Notwendigkeit strenger Vergabestandards, um die Stabilität des Finanzmarkts zu gewährleisten, heißt es aus einer entsprechenden Aussendung. Entsprechend sind in diesem Zusammenhang verschiedene Begleitmaßnahmen beschlossen worden, die so ziemlich dem entsprechen, was die KIM-Verordnung dereinst definiert hatte.

Demnach legt das Finanzmarktstabilitätsgremium den Banken nahe, dass Immobilienkredite eine Beleihungsquote von maximal 90 Prozent, eine Schuldendienstquote von höchstens 40 Prozent und eine maximale Laufzeit von 35 Jahren nicht überschreiten sollten. Kredite, die diese Vorgaben nicht einhalten, sollen maximal 20 Prozent der Neukreditvergabe pro Quartal ausmachen. Geplant ist auch, dass die FMA und die Oesterreichische Nationalbank potenzielle kapitalbezogene Maßnahmen zu evaluieren. Das soll in den kommenden Sitzungen weiter diskutiert werden.

Ebenso soll die Datenerhebung der Finanzmarktaufsicht künftig quartalsweise statt halbjährlich durchgeführt werden, heißt es von der FMA, die sich davon ein präziseres Monitoring verspricht. Ebenso werde die Oesterreichische Nationalbank regelmäßig detaillierte Informationen zur Entwicklung der Kreditvergabe veröffentlichen. Auch empfiehlt das Finanzmarktstabilitätsgremium den antizyklischen Kapitalpuffer unverändert bei 0 Prozent zu belassen. Die Kredit-BIP-Lücke lag im dritten Quartal 2024 bei -14 Prozentpunkten und bleibt damit deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten.

In der kommenden Sitzung soll überdies über eine von der OeNB entwickelten Methode zur Einschätzung zyklischer Risiken beraten werden. Die erneuerte Herangehensweise soll die Wechselwirkungen zwischen der realwirtschaftlichen Entwicklung und der Kreditvergabe umfassender berücksichtigen. Zudem werde das Verhältnis zwischen Immobilienmarkt und Kreditvergabe stärker in die Analyse einfließen, um systemische Risiken frühzeitig zu identifizieren. Die Methode orientiert sich an einer Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) und soll in Phasen übermäßigen Kreditwachstums zusätzliche Indikatoren für systemische Risiken integrieren.

Tags: FMAFMSGKIM VerordnungOeNB
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