KIM-Verordnung muss noch lockerer werden

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Für den Fachverband der Immobilien- und Wirtschaftstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien sind die jüngsten FMSG-Vorschläge zur Adaption der Vergaberegeln für Immobilienkredite nicht locker genug.

Erst am Montag hatte das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) zumindest Lockerungen bei Zwischenfinanzierungen und Förderungen empfohlen (immobilien investment berichtete). Diese gehen dem Fachgruppenobmann Michael Pisecky aber nicht weit genug. Er fordert – neben den Erleichterungen bei Zwischenfinanzierungen und bei Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften – vielmehr weitere Maßnahmen zur Anpassung der KIM-Verordnung, etwa das Anheben der Schuldendienstquote auf 60 Prozent, zumindest bei Fixzinsen mit einer Vereinbarung über die Hälfte der Laufzeit.

Um Wohneigentum leistbar zu machen, plädiert Pisecky auch für einen Wegfall der Grunderwerbssteuer sowie eine Streichung der Grundbucheintragungsgebühr  bzw. der Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen beim Ersterwerb von Wohnungseigentum. Diese Maßnahmen sollen nicht zuletzt Jungfamilien beim Erwerb von Eigentum helfen, die damit wiederum den ersten Vorsorgeschritt für leistbares Wohnen im Alter gehen. „Wir appellieren daher erneut an das Finanzministerium und an die Finanzmarktaufsicht (FMA) um baldige, weitere Adaptionen dieser Vorgaben“, so Pisecky weitere Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten zur Schaffung von Wohnraum.

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