FMSG hält an Kapitalpuffer und KIM-VO fest

Das Finanzmarktstabilitätsgremium bleibt bei der Haltung zu antizyklischen Kapitalpuffern und KIM-Verordnung. Foto: OENB

Banken sollen Gewinne für Verbesserung der Kapitalisierung verwenden. KIM-VO „keine unverhältnismäßige Einschränkung“, da es ja Ausnahmekontingente gebe, die von Banken aber nicht ausgenützt würden.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 39. Sitzung die Empfehlung abgegeben, den antizyklischen Kapitalpuffer für Gewerbeimmobilien vorerst zu belassen. Auch an der KIM-Verordnung halte man vorerst fest, da es für Banken auch Ausnahmekontingente geben würden, die aber nur selten ausgenutzt würden.

Begründet wird das Festhalten am Kapitalpuffer damit, dass zwar die Kredit-BIP-Lücke im ersten Quartal 2023 weiter gesunken sei und mit –18 Prozentpunkten weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten liege, dennoch hielt das Gremium die Banken dazu an, ihre derzeit hohen Gewinne für eine Verbesserung ihrer Kapitalisierung zu verwenden. Damit soll eine verbesserte Kapitalbasis sichergestellt werden, damit Banken für steigende Risiken vor dem Hintergrund höherer Zinsen und der wirtschaftlichen Abkühlung gewappnet seien. Ungeachtet dessen würden die derzeit auch öffentlich diskutierten Probleme einzelner Unternehmen im Gewerbeimmobilienbereich – gemeint ist wohl die Signa – aufgrund ihrer Größenordnungen keine unmittelbare Gefährdung der Finanzmarktstabilität in Österreich darstellen, betont das Gremium.

Ebenso will man vorerst auch an der KIM-Verordnung nicht rütteln. Laut dem FSMG habe diese zu „deutlichen Verbesserungen der Vergabestandards geführt“, wenngleich man sich ob des hohen variablen Anteils besorgt zeigt. Überdies seien in der KIM-Verordnung Ausnahmekontingente für Banken geschaffen worden, die allerdings sehr zurückhaltend ausgenützt würden. Daher meint das FMSG, dass es keine unverhältnismäßige Einschränkung gebe – denn durch die nicht ausgeschöpften Sonderkontingente seien 650 Millionen Euro übriggeblieben.

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