Österreich ist für internationale Unternehmen nach wie vor ein begehrtes Terrain. Für einen guten Start in der Alpenrepublik bedarf es jedoch einer juristischen Expertise – und zwar aus mehreren Gründen.
Ob seiner zentralen Lage in Europa, der formidablen Anbindung der Hauptstadt Wien sowie der guten Beziehungen, die das Land vor allem zu zahlreichen Staaten im Osten pflegt, präsentiert sich Österreich für internationale Unternehmen als attraktiver Standort. Dies vermag auch eine weltweite Pandemie nicht zu ändern: 2020 siedelten sich trotz erschwerter Rahmenbedingungen durch die Covid-19-Krise allein in Wien 218 ausländische Betriebe neu an. Sie lösten in der Donaumetropole mehr als 260 Millionen Euro an Investitionen aus und schufen über 1.700 Arbeitsplätze.
Rechtsbeistand vonnöten
Der attraktive österreichische Boden lässt Betriebe, die hier Wurzeln schlagen, aber nicht zwangsläufig gedeihen. Vor dem Hintergrund international heterogener Gesetze und Vorschriften brauchen Ansiedelungen rechtlichen Support. Großkanzleien können hier als „One-Stop-Shop“ fungieren, wie Peter Oberlechner, Partner bei Wolf Theiss Rechtsanwälte, es formuliert. „Im heutigen komplexen rechtlichen und steuerlichen Umfeld ist dazu extrem breites Know-how erforderlich. Um gut beraten zu können, ist nicht nur Expertise im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht und in regulatorischen Angelegenheiten, im Arbeitsrecht und oft auch Immobilienrecht gefragt, sondern darüber hinaus auch in Fragen der Unternehmensfinanzierung sowie in praktischen Fragen von Behördenzugängen“, weist der Experte auf ein notwendiges Expertise-Spektrum hin. Auch für Simone Maier-Hülle von der Kanzlei Müller Partner sind kompetente und vernetzte Partner für Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollen, unerlässlich: „Gerade in der Startphase eines ausländischen Unternehmens in Österreich ist es von erheblichem Vorteil, das breit gefächerte Know-how einer Kanzlei nutzen zu können“, so die Expertin. Die Maxime aller Kanzleien im Kontext Ansiedelungen: Bürokratische Hürden beseitigen und vor rechtlichen Fallen schützen!
Vernetzung und Pandemie
Auch die internationale Vernetzung ist gerade für einen erfolgreichen Start ein relevanter Faktor. „Ohne Kenntnis der internationalen Zusammenhänge werden zentrale Fragen oft gar nicht erkannt respektive nur suboptimal gelöst“, macht es Oberlechner kurz. Netzwerken gehört freilich dazu, wie auch Simone Maier-Hülle und Gabriel Eder, Rechtsanwaltsanwärter bei Müller Partner, klar sagen: „Unsere zahlreichen Vorträge und Events in den Kanzleiräumlichkeiten, zu denen wir immer wieder unsere Mandanten einladen, bieten hervorragende Möglichkeiten, mit anderen Persönlichkeiten aus dem jeweiligen Bereich Bekanntschaft zu schließen und neue Kontakte zu knüpfen.“ Aber auch die Pandemie zeitigte neue Fragestellungen, bei denen rechtlicher Beistand Sinn ergibt. „Flexible Bürogestaltung ist momentan in aller Munde und wird bereits vielerorts angeboten. Diese Konzepte bieten auch für internationale Unternehmen ideale Wirkungs- und Schaffungsstätten. Durch den offen gestalteten Büroalltag – oftmals teilen sich mehrere Unternehmen die Räumlichkeiten – wird die Möglichkeit geschaffen, mit anderen Entrepreneuren in direkten Austausch zu treten“, weiß Eder. Vor allem Start-ups würden diese Chance oft dankend annehmen. Maier-Hülle ergänzt: „Auch das Homeoffice bringt arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen mit sich, für die es oftmals einer anwaltlichen Beratung bedarf.“
Blick in die Glaskugel
Unternehmen, die sich juristische Expertise für den Start in neuer Umgebung holen, dürfen natürlich auch danach, so sie das wollen, auf rechtlichen Support zählen. „Was das Jahr 2022 an Schikanen bereithält, weiß niemand – man hat höchstens eine dunkle Vorahnung. Es bleibt abzuwarten, ob Maßnahmen wie etwa die Impfpflicht hier Stabilisierung bringen. Es scheint sich jedoch abzuzeichnen, dass in den Sommermonaten jedenfalls ein größeres Maß an ‚Normalität‘ erreicht werden kann als in den Wintermonaten“, so Simone Maier-Hülle abschließend.