Rasperia klagt Strabag

Der russische Oligarch Deripaska klagt nun die Strabag, ihre Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Foto: Strabag/Erlacher

Russischer Kernaktionär sieht durch die durch Strabag mitgetragenen Sanktionen die Anteile „als wertlos an“.

Die MKAO Rasperi Trading Limited, die 24,1 Prozent der Aktien an der Strabag hält, hat Klage gegen die Strabag, ihre Kernaktionäre sowie die AO Raiffeisenbank bei einem russischen Gericht in Kaliningrad eingereicht. Rasperia, die früher dem russischen Oligarchen Oleg Deripaska zugeordnet war, wirft darin der Strabag und ihren Kernaktionären vor, Maßnahmen im Einklang mit den EU-Sanktionen ergriffen zu haben, womit Wert der von Rasperia gehaltenen Strabag-Aktien nach Deripaskas Ansicht „wertlos seien“ , so die Strabag am Freitag via Aussendung. In der Klage fordert Rasperia Schadensersatz in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, der in Russland bei der AO Raiffeisenbank durchgesetzt werden soll, da eine Vollstreckung in Europa als aussichtslos gilt. Nach aktueller Einschätzung des Konzerns werden keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Strabag SE erwartet.

Erst Ende März hatte Deripaska, wie von immobilien investment berichtet, über die MKAO Rasperia Trading Limited sein 24,1-Prozent-Aktienpaket an der Strabag SE an die russische Iliadis JSC übertragen. Laut einer damaligen Adhoc-Meldung der Strabag ist der bereits im Dezember 2022 angekündigte Verkauf damit zwar eigentlich abgeschlossen, womit die Iliadis JSC die MKAO Rasperia Trading Limited und somit auch deren Anteil an Strabag kontrolliert. Allerdings bleibt durch die wegen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verhängten Sanktionen unklar, ob dies Auswirkungen auf den angekündigten Erwerb des Strabag-Anteils durch die russische Tochter der Raiffeisen Bank International AG (RBI) haben wird.

Überdies hatte ein russisches Gericht per einstweiliger Verfügung der RBI untersagt, ihre russische Tochtergesellschaft an potenzielle Käufer zu veräußern, wie die RBI am Donnerstag mitteilte. Trotz dieser Verfügungsbeschränkung betont die Bank, weiterhin an ihrem Vorhaben festzuhalten, das Geschäft in Russland zu reduzieren. Laut der RBI ist es ihr derzeit rechtlich nicht möglich, Aktien zu übertragen oder Anteile der russischen Tochter zu verkaufen. Die Bank kündigte an, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um die Gerichtsentscheidung anzufechten. Das operative Geschäft der Raiffeisenbank Russland und die sonstigen Eigentumsrechte seien von der Entscheidung nicht betroffen.

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