Nachdem das Oberlandesgericht Wien Anfang des Vormonats die Treuhandlösung für die Signa Prime abgeschmettert hatte, folgte nun auch die Signa Development.
Nach der Signa Prime Selection hat das Oberlandesgericht Wien nun auch die Treuhandlösung für die Signa Development Selection verworfen. Das Oberlandesgericht hat damit dem Rekurs der Republik Österreich stattgegeben. Ähnlich erging es auch der Schwestergesellschaft Signa Prime, deren Sanierungsplan ebenfalls vom OLG Wien gekippt wurde. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Entscheid vor dem OGH anzufechten. Die Insolvenzverwalterin Andrea Fruhstorfer erklärte in einer Aussendung, dass das Verfahren bis zur endgültigen Rechtskraft der Entscheidung weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt werde. Die Unternehmensfortführung von Signa Development bleibt damit vorerst bestehen. Dennoch bleibt der Signa Development die Möglichkeit, gegen den OLG-Entscheid beim Obersten Gerichtshof (OGH) Rechtsmittel einzulegen. Hierfür hat das Unternehmen eine Frist von zwei Wochen.
Die Treuhandlösung hatte den Gläubigern eine wertmaximierende Verwaltung und Veräußerung der Immobilien und anderer Vermögenswerte versprochen. Um diesen untypischen Weg zu ebnen, seien neue Vorstände und Aufsichtsräte eingesetzt und intensive Verhandlungen mit allen Beteiligten geführt worden. Die große Mehrheit der Gläubiger hatte den Sanierungsplan für Signa Development und Signa Prime angenommen, der Mitte April durch das Handelsgericht Wien bestätigt wurde. Ziel dieser Treuhandlösung war es, durch einen langsameren Verkauf von Immobilien höhere Erlöse zu erzielen als im Falle eines Konkurses, die Finanzprokuratur der Republik Österreich hat dagegen allerdings – erfolgreich – Rekurs eingelegt.