Insolvenzverfahren gegen René Benko: Nur geringer Anteil an Forderungen anerkannt

Das Landesgericht Innsbruck hat ein Konkursverfahren über eine weitere Signa-Gesellschaft eröffnet. Foto: Simon Legner

Bei der Prüfungstagsatzung im Landesgericht Innsbruck wurden durch den Insolvenzverwalter von rund zwei Milliarden Euro gerade einmal rund 47 Millionen Euro anerkannt.

Rund zwei Milliarden Euro hatten 30 Gläubiger im Insolvenzverfahren gegen René Benko geltend gemacht, vom Insolvenzverwalter Andreas Grabenwenger sind jedoch nur rund 47 Millionen Euro anerkannt worden: Das ging aus der Prüfungstagsatzung gegen den gestrauchelten Unternehmer am Mittwoch im Kandesgericht Linz hervor. Wie Grabenwenger laut übereinstimmenden Berichten der Kreditschützer Creditreform und KSV1870 vor dem Insolvenzrichter Hannes Seiser erklärte, werden die restlichen Forderungen in der Höhe von 1,95 Milliarden Euro bestritten. Die anerkannten Forderungen würden sich aus Darlehen der ebenfalls insolventen Familie Benko Privatstiftung sowie Forderungen der sich mittlerweile im Konkurs befindlichen Signa Holding sowie des Finanzamts zusammensetzen.. Als Gründe für den Vermögensverfall wurden vom Masseverwalter einerseits die bekanntlich hohen Kosten seines Lebensstandards sowie andererseits die fehlenden Aufträge als Folge der Insolvenzen des Signa-Konstruktes angeführt.

René Benko erschien zur Prüfung der angemeldeten Forderungen persönlich vor dem Landesgericht Innsbruck. Dieses persönliche Erscheinen ist laut KSV1870 etwas ungewöhnlich, da Insolvenzschuldner üblicherweise durch Rechtsanwälte vertreten sind. Zumindest zeigte er sich laut Creditreform als „durchaus kooperativ“. In den kommenden Wochen und Monaten werde der Masseverwalter jedenfalls Ermittlungen zum Vermögen Benkos anstellen, vor allem im Zusammenhang mit den Privatstiftungen und in diesem Zusammenhang Anfechtungsmöglichkeiten prüfen. Es werde dabei untersucht, ob Vermögensbewegungen ohne betriebliche Veranlassung in Richtung nahestehender Privatstiftungen oder Gesellschaften der Signa-Gruppe stattgefunden haben.

Die Insolvenzordnung gibt dem Masseverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein Werkzeug in die Hand, mit dem Vorgänge vor der Konkurseröffnung, welche die Befriedigungsaussichten der Gläubiger schmälern, rückgängig gemacht werden können“, erklärt Klaus Schaller in einer Stellungnahme. „Kam es vor der Insolvenzeröffnung zu Vermögensabflüssen aus der Sphäre des René Benko – in welche Richtung auch immer –, sind diese bei Vorliegen von bestimmten Bedingungen und, falls diese in bestimmten Zeiträumen vor der Insolvenzeröffnung stattgefunden haben, anfechtbar. Inwieweit in diesem Verfahren jedoch anfechtungsrelevante Sachverhalte tatsächlich vorliegen, ist aus Sicht des KSV1870 im Moment reine Spekulation.“

Eine Vielzahl der angemeldeten Forderungen stammt von Gläubigern der Signa-Gruppe, die nun Ansprüche auch gegen René Benko persönlich geltend machen. Für jene, deren Forderungen bestritten wurden, bestehe nun die Möglichkeit, in separaten Zivilprozessen gegen die Insolvenzmasse den festgestellten Anspruch zu begehren. Der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christoph Stapf, kündigte jedenfalls postwendend einen Prozess zur Feststellung einer von Benkos Masseverwalter bestrittenen Forderung von einer Million Euro an.

Nachdem die Insolvenz Benkos als Unternehmer erfolgt ist, kam aus der Prüfungstagsatzung gleichfalls heraus, das zuvor Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Signa-Gruppe unterhielt, nicht mehr operativ tätig ist. Die Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck beleuchtete die Möglichkeit des Fortbestehens dieses Unternehmens während des Insolvenzverfahrens. Nachdem das Signa-Kartenhaus allerdings in sich zusammengestürzt ist und die größte Pleite in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte verursacht hatte und ausschließlich Geschäfte mit der Signa-Gruppe getätigt worden sind, würden auch keine Beratungsleistungen mehr erfolgen. Benko selbst stimmte der Schließung seines Beratungsunternehmens im Zuge des Insolvenzverfahrens zu. Derzeit ist er unselbständig bei einer Gesellschaft aus der Laura-Privatstiftung-Gruppe beschäftigt, wobei der pfändbare Teil seines Einkommens auf das Massekonto abzuführen ist.

Ebenso gab Grabenwenger Einblicke in Benkos Vermögenslage. Es wurde festgestellt, dass Benko über kein Liegenschaftsvermögen verfügt und keine wesentlichen Beteiligungen an österreichischen Unternehmen hält. Eine Aufstellung über bewegliche Vermögenswerte wurde auf Drängen des Insolvenzrichters vorgelegt. Daraus war ersichtlich, dass Benko beträchtliche Zuwendungen aus der Signa-Gruppe sowie Darlehenszuflüsse in Millionenhöhe erhalten hat. Der Insolvenzverwalter begibt sich nun auf die Spurensuche, um die Bewegungen dieser beträchtlichen Geldsummen nachzuverfolgen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf möglichen Vermögensbewegungen in Richtung nahestehender Privatstiftungen oder Gesellschaften der Signa-Gruppe. Der Insolvenzverwalter kündigte an, alle Geldflüsse der vergangenen zwei Jahre über die Konten Benkos nachverfolgen zu wollen.

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