FMA vereinheitlicht Sonderkontingente

Die FMA hat die Quote für Sonderkontingente vereinheitlicht. Die KIM-Verordnung selbst bleibt. Foto: pixabay.com

Ab 1. Juli gelten maximal 20 Prozent für Ausnahmekontingente für alle Kreditinstitute.

Während die Immobilienwirtschaft zunehmend in Bedrängnis gerät und Alarm schlägt, weil der Neubausektor durch die KIM-Verordnung sowohl beim Bau als auch bei der Verwertung zum Erliegen gekommen ist, hat die Finanzmarktaufsicht die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) novelliert. Allerdings nicht in Form von Lockerungen, sie hat lediglich die Quote für Sonderkontingente pro Kreditinstitut einheitlich mit 20 Prozent definiert. An der KIM-Verordnung selbst werde nicht gerüttelt, zitiert die FMA aus einer Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums vom 12. März, wonach die Administration der Sonderkontingente vereinfacht werden sollte. Die Novellierung der KIM-Verordnung soll bereits am 1. Juli in Kraft treten.

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